Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der 4impuls OG
Verhaltenskodex für selbständige 4impuls Partner:
Als selbständiger Partner der 4impuls OG versichere ich,
§ 1 Antragsstellung / Widerrufsrecht:
I) Die 4impuls OG, im folgenden Text “4impuls” genannt, erteilt, nach Erwerb eines Starter Sets eine Vertragspartnerschaft, die Berechtigung, Waren und Dienstleitungen von 4impuls zu Großhandelspreisen zu erwerben als auch nach den vorgegebenen Endkundenpreisen zu vertreiben. Die Registrierung des Partners erfolgt ausschließlich online. Die Erklärung zum Abschluss des Partnervertrages kann der Partner ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber 4impuls, Schuhfabrikgasse 17, 1230 Wien widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Absendung der Online Partnerregistrierung. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Einschreiben. Es gilt das Datum des Poststempels.
II) Beim Antrag durch eine Kapitalgesellschaft (UG; GmbH; AG) sind zusätzlich zum Firmennamen auch die Namen der Geschäftsführer / Vorstände und Gesellschafter anzugeben. Des Weiteren ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs einzusenden.
III) Bei Personengesellschaften (GBR; OG; KG usw.) müssen alle Gesellschafter namentlich genannt werden.
IV) Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Jeder Antrag kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
V) Datenänderungen müssen online durch den Partner selbständig durchgeführt werden und bei Bedarf und auf Verlangen schriftlich nachgereicht werden.
§ 2 Rechtliche Stellung der Partner:
Der Partner kauft und verkauft Produkte von 4impuls in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Partner ist selbständig tätig und weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch Auftragnehmer von 4impuls. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, für 4impuls tätig zu sein und von 4impuls abhängig oder weisungsgebunden zu sein. Er kümmert sich selbst um die zur selbständigen Ausübung seines Gewerbes notwendigen behördlichen Genehmigungen und um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben. Er hat den Nachweis einer Gewerbeanmeldung zu führen. Für fachliche Informationen zur Beantragung eines eigenen Gewerbes empfehlen wir jedem Partner, VOR Abschluss einer Partnerschaft mit 4impuls einen Steuerberater aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Der Partner tritt alle Rechte der in das 4impuls System eingegebenen Kundendaten an 4impuls ab.
§ 3 Vertriebswege:
Sämtliche 4impuls Produkte sollen primär an Endverbraucher im Wege des 4impuls Direktvertriebssystems (Book‐Partys, Home‐Partys, Empfehlungen als auch durch den eigenen Online Shop, etc.) verpflichtend zu den in der Preisliste vorgegebenen Preisen verkauft werden. Der Vertrieb über eBay und ähnlichen Aktionsanbietern ist nicht gestattet.
§ 4 Internet-/ Partner-Software
I) Wir empfehlen allen Partnern DRINGEND, sich einen eigenen Internetzugang zuzulegen (sofern nicht bereits vorhanden), da die gesamte Kommunikation mit den Partnern über die 4impuls Partner-Software gesteuert wird. 4impuls stellt dort regelmäßig aktuelle Informationen über Produkte, Veranstaltungen und News zur Verfügung, versendet hierüber alle Abrechnungsdokumente (Rechnungen, Provisionen) und ermöglicht dem engagierten 4impuls‐Partner eine Vielzahl von Auswertungsoptionen bis hin zur sekundenaktuellen Anzeige seiner zu erwartenden Provisionen im jeweils aktuellen Monat. Wenn ein Geschäftspartner einen neuen Berater in sein Team aufnimmt, der z.B. keine Email‐Adresse hat, ist es seine Pflicht und Verantwortung, diesen neuen Berater informiert zu halten.
II) Wünscht ein Partner seine Informationen, Rechnungen oder Downlineberichte auf dem Postweg zu erhalten, berechnet 4impuls eine Bearbeitungs‐ und Portopauschale von € 5,00 pro Briefversand. Ein Kombinationsversand, z.B. mit Ware, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
III) 4impuls bietet seinen Partnern eine Partner-Software inklusive personalisierter Website mit eigenem Shop System, personalisierter E-Mail und Webadresse (Subdomain) an, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Partner-Software gibt es in zwei Versionen (BASIC / PREMIUM). In den ersten zwei Monaten der Partnerschaft erhält der Partner einen kostenlosen Testzugang für die Partner-Software welcher nach Ablauf der Testzeit automatisch inaktiv geschalten wird. Nähere Infos hierzu erhalten Sie im „Infoblatt C“ als auch unter www.4impuls.com/infoportal.
IV) Dem Partner stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten der Partner-Software zur Verfügung: Überweisung, Kreditkarte und andere diverse Onlinezahlungsmöglichkeiten.
V) Die anfallenden Nutzungsgebühren für die 4impuls Partner-Software sind nicht Bestandteil der 4impuls Preisliste und es werden darauf keine Vermittlungsprovisionen ausgeschüttet oder sonstige Kopfprämien für erfolgreiche Neuwerbungen gezahlt.
§ 5 Werbung durch Partner:
I) Veröffentlichungen, Marketingmaterial, Werbung bzw. Inserate und Anzeigen jeder Art mit Ablichtungen von 4impuls Produkten, Grafiken oder Slogans und die Benutzung von eingetragenen Marken, wie z.B. des Firmenlogos oder anderer 4impuls spezifischer Eigennamen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung von 4impuls. Auch der Firmenname oder die Firmenwebseite von 4impuls darf nicht verwendet werden. Dies gilt auch für alle elektronischen Medien (eigene Internetadresse (URL), E-Mail, TV, Radio usw.). Die Verwendung von 4impuls oder Produktnamen in der Firma des Partners oder im Namen des Partners sind nicht gestattet. Auch bei einem Eintrag ins Telefonbuch oder Internetverzeichnisse darf nicht 4impuls genutzt werden.
II) Die Verwendung von individuellem, selbst erstelltem Werbematerial ist nur dann gestattet, wenn dies generell vor der Nutzung von 4impuls schriftlich genehmigt wurde. 4impuls legt äußersten Wert auf ein einheitliches Firmenbild (Corporate Identity), auf eine durch alle Partner vertretene Linie, um im Sinne aller Partner das Vertrauen der Endkunden zu festigen. Verfügbare und freigegebene 4impuls‐Graphiken werden im Downloadbereich für alle Geschäftspartner bereitgestellt.
III) Der 4impuls Partner trägt im Falle von Zusendungen jeglicher Art an 4impuls die dadurch entstehenden Portokosten.
IV) Die Internet Adresse (URL), die durch 4impuls vergeben wird, ist davon ausgenommen. Die Internet Adresse (URL) ist nicht der Firmenname des Partners und auch nicht im Eigentum des Partners.
V) Die Webseite von 4impuls darf nicht selbständig kopiert werden, wodurch der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um die 4impuls Webseite handelt. Medienanfragen sind direkt an 4impuls weiterzuleiten und nur nach schriftlicher Genehmigung selbst zu beantworten. Telefonanrufe darf der Partner nicht so entgegennehmen, dass der Eindruck erweckt wird, dass der Anrufer den Geschäftssitz oder ein Büro der Firma 4impuls erreicht hat.
§ 6 Vertrieb von andern Produkten:
I) Dem Partner ist die Tätigkeit in anderen Direktvertrieb, Network-Marketing bzw. MLM Unternehmen gestattet sowie Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu vertreiben, sofern es sich nicht um 4impuls Konkurrenzprodukte handelt. Der Vertrieb von 4impuls Konkurrenzprodukten ist verboten. Eine Zuwiderhandlung berechtigt 4impuls zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
II) Der 4impuls-Partner darf weder den Wettbewerber noch dessen Produkte oder Dienstleistungen durch unfaire Darstellungen oder Vergleiche in Misskredit bringen.
§ 7 Bestellung-/ Versand und Zahlungsverkehr:
I) Alle Bestellungen eines Partners müssen ausschließlich über die 4impuls Partner-Software erfolgen.
II) Die Bezahlung der Ware kann vom Partner Bar, per Überweisung, per Kreditkarte und diverser Onlinezahlungsmöglichkeiten im Voraus über die Partner-Software erfolgen. Eine Lieferung auf Rechnung ist 4impuls nicht möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 4impuls.
III) Die Produktion der bestellten Ware erfolgt sofort nach Zahlungseingang, die Lieferung innerhalb von 14 Tagen unter Berechnung der üblichen Verpackungs- und Versandkosten der Standardversender Post AG, Deutsche Post, DHL, DPD o.a. Die Verpackungs- und Versandkosten dürfen an den Kunden weiterbelastet werden. Die Verpackungs- und Versandkosten müssen separat ausgewiesen werden. (siehe Infoblatt D)
VI) Bei evtl. Lieferengpässen behält sich 4impuls vor, Teillieferungen durchzuführen.
V) Zu jedem Einkauf bei 4impuls wird dem Partner eine Rechnung erstellt, die über die interne Partner-Software seitens des Partners jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden kann. Diese Rechnung ist vom 4impuls‐Partner auf Richtigkeit und die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen und ggfs. bei Unstimmigkeiten unverzüglich zu reklamieren.
§ 8 Reklamation und Umtausch:
I) Wir weisen ausdrücklich darauf hin das Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation individuell angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom Umtausch bzw. Neuproduktion nur bei Druckfehlern, die in unserem Verschuldensbereich liegen, möglich sind und hierfür laut Gesetz kein Widerrufsrecht besteht.
II) Der Partner verpflichtet sich, seine bestellte Ware direkt nach Erhalt der Lieferung auf Fehler und Vollständigkeit der Ware zu überprüfen. Eindeutig bzw. offensichtlich zu erkennende Fehler werden nach Ablauf von 3 Tagen nach Erhalt der Ware seitens 4impuls nicht mehr anerkannt. Reklamationen sind schriftlich (E-Mail/Fax oder Brief) und innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung bekannt zu geben. Wir sind bemüht, diese schnellstmöglich im Interesse unserer Partner und Kunden zu bearbeiten.
III) Wir behalten uns das Recht vor, (sinnvolle) Textkürzungen an der Widmung vorzunehmen, wenn der Platz im Widmungsfeld nicht ausreicht.
§ 9 Werben neuer Partner:
I) Wird ein neuer Partner geworben, so ist es die Pflicht der Upline, den Partner umfassend zu informieren. Insbesondere darüber, dass jeder Partner ein selbständiger Partner ist und in keinem festen Angestelltenverhältnis mit 4impuls steht. Der Partner darf sich nur „Selbstständiger Vertriebspartner/Partner“ oder „Unabhängiger Vertriebspartner/ Partner“ von 4impuls nennen.
II) Die Upline ist verantwortlich, den Partner umfassend zu schulen und zu betreuen. Die Upline muss die Fragen der Partner nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Zur Schulung des Partners durch die Upline gehört:
III) Vermittelt der Partner andere Partner, so erhält er für deren Einarbeitung, Schulung und Betreuung erfolgsabhängige Provisionen nach dem 4impuls Provisions– und Karriereplan .
IV) Bedingung für den Start der Partnerschaft ist der Kauf eines Starter-Sets von 4impuls. Der Versand des Starter-Sets erfolgt nach Systemeintragung und Zahlungseingang.
V) Dem Partner stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten des Starter-Sets zur Verfügung: Überweisung, Kreditkarte und andere diverse Onlinezahlungsmöglichkeiten.
§ 10 Partnerschutz für neugeworbene Partner:
Partnerschutz besteht nur dann, wenn der neu geworbene Partner online erfasst wurde. Bei der Anbahnung einer Partnerschaft ist der dokumentierte Erstkontakt und die ausführliche Erstberatung für die Zuteilung des Partners bindend.
§ 11 Wechsel der Upline:
Uplinewechsel sind nicht gewünscht und werden nicht unterstützt. Die Animierung anderer Partner zum Wechsel ist streng verboten und ein Kündigungsgrund.
§ 12 Einhaltung der Sponsorlinien:
I) Die Einhaltung der Sponsorlinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von 4impuls und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Partner. Demnach ist der Wechsel eines aktiven Partners in eine andere Linie nicht möglich. Partner und Ehepaare und/oder Familienmitglieder oder in ehe ähnlichen Verhältnissen lebende Partner können frühestens 12 Monate nach Beendigung ihrer Partnertätigkeit, d.h. letztes Rechnungsdatum und/oder letzte Provisionszahlung, neu vermittelt werden, es sei denn, sie werden durch denselben Sponsor vermittelt.
II) Sollte ein Partner versuchen, über einen Strohmann die Linie zu wechseln, führt dies zum Verlust der Partnerschaft. Sollte ein Partner versuchen über einen Strohmann, einem Ehepaare und/oder Familienmitglied oder in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner, oder eine Gesellschaft die Linie zu wechseln oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine solche Partnerschaft herbeiführen, führt dies zum Verlust der Partnerschaft.
III) Die gemeinschaftliche Tätigkeit von mehreren Familienmitgliedern in einer Linie ist möglich.
§ 13 Transfer/Verkauf einer Partnerschaft (Downline):
Der Verkauf einer 4impuls‐Position ist möglich, sofern der Käufer selbst noch kein 4impuls‐Partner ist. Der Verkäufer kann nach einer Sperrfrist von 12 Monaten erneut 4impuls‐Partner werden. Die Position ist ebenfalls vererbbar.
§ 14 Veranstaltungen:
Die von 4impuls-Partnern organisierten Seminare sind für alle 4impuls-Partner zu gleichen Konditionen zugänglich.
§ 15 Bildrechte:
Der Partner räumt 4impuls hiermit das ausschließliche unwiderrufliche räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung solcher Abbildungen seiner Person ein, die von 4impuls auf 4impuls Veranstaltungen aufgenommen werden.
§ 16 Verrechnung von Forderungen:
I) 4impuls ist berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit angefallenen Bonus- bzw. Provisionsansprüchen des Partners zu verrechnen.
II) Der Partner erklärt sich seinerseits bereit, nicht mit Bonusansprüchen gegen Forderungen von 4impuls aufzurechnen. Der Partner ist verpflichtet, zu viel gezahlte Boni zurückzuzahlen.
III) Sollte 4impuls in Ausnahmefällen bestellte Waren nicht produzieren oder ausliefern können, erhält der Partner hierfür eine sofort einlösbare Gutschrift.
§ 17 Grundlage Provisions - & Bonusberechnung:
I) Alle Verkäufe sind bonusberechtigter Umsatz. Der Kauf / Verkauf von Werbematerialien, Verkaufshilfen, der Partner-Software und des Starter-Sets ist nicht bonusberechtigt.
II) Basis für die Bonusberechnung ist der Nettoverkaufspreis an den Partner.
§ 18 Provisions- & Bonusauszahlungen:
I) 4impuls‐Partner beziehen Provisionen vom ersten Tag aus allen Folge‐Bestellungen ihrer gesamten Downline (Ebenen 1‐6) und bei entsprechender Karriereposition zusätzlich Tiefen‐Provisionen. Diese Regelung bewirkt ein permanentes Wachstum der Downline eines jeden Partners und eine im Durchschnitt stetige Steigerung der Provision.
II) Alle getätigten Online Einkäufe des Kunden über den Online Web-Shop und die daraus entstandene Handelsspanne werden mit der monatlichen Provisionszahlung bis spätestens zum 25. des Folgemonats ausbezahlt.
III) Sollte es 4impuls aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoinformationen nicht möglich sein, entsprechende Provisionen zu überweisen, berechnen wir für den Fall jeder Nachüberweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,- Euro.
IV) Jeder 4impuls‐Partner sollte daher aus eigenem Interesse seine Kontoverbindung innerhalb seiner webbasierten Partner-Software auf Richtigkeit kontrollieren. Bankdaten können NUR vom 4impuls‐Partner selbst online erfasst bzw. korrigiert werden, da 4impuls mündliche/schriftliche Übertragungsfehler ausschließen möchte.
V) Die Provisionszahlungen erfolgen durch 4impuls jeweils bis spätestens zum 25. des Folgemonats per Überweisung auf das vom 4impuls-Partner angegebene Konto.
VI) Nach Erwerb des Starter-Sets sind alle Partner seitens 4impuls keinerlei Verkaufs‐ bzw. Einkaufsverpflichtungen unterworfen. Der Partner ist zu keinem Mindestumsatz und zu keinen Mindestaktivitäten verpflichtet. Die Registrierung ist kostenlos und nach der Abnahme des Starter-Sets ist man sofort ein aktiver und provisionsberechtigter Geschäftspartner.
Jedem Partner sollte jedoch klar sein, dass ein funktionierendes Geschäft nur dann auf Dauer erfolgreich sein kann, wenn er sein eigenes Team strukturiert, informiert und motiviert hält. Das setzt neben einer regelmäßigen Information/Abstimmung mit der Unternehmenszentrale auch die Abwicklung eigener Verkäufe voraus, um in der Praxis zu bleiben und die Belange der Downline zu kennen.
VII) Der 4impuls ‐Partner kann Umfang, Zeitpunkt und Ort seiner Tätigkeit jederzeit selbst bestimmen.
VIII) 4impuls distanziert sich ausdrücklich von so genannten Schneeballsystemen, in denen z.B. durch Geldzahlungen ohne Warenfluss, Vertrieb von rein virtuellen Produkten (sogen. None‐Products) Umsätze generiert werden, ohne dass ein Partner später etwas dafür tun muss.
§ 19 Nichtbeachtung der AGB:
I) 4impuls behält sich vor, 4impuls‐Partnern die Berechtigung für die Partnertätigkeit und die damit verbundenen Provisionsansprüche bei groben Verstößen fristlos zu kündigen; hierzu zählen insbesondere unbeglichene Rechnungsbeträge, unseriöses Verhalten gegenüber 4impuls, anderen Partnern oder Kunden, Abwerbungsversuche, Falschaussagen gegenüber Dritten und der Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen.
II) Alle Schäden und Kosten durch den Vertragsverstoß sind 4impuls zu ersetzen. 4impuls ist berechtigt Vergütungen einzubehalten und mit den Kosten zu verrechnen.
§ 20 Kündigung:
I) Sollte ein Partner seine Tätigkeit mit dem Vertrieb von 4impuls Produkten beenden, ist es ihm nicht gestattet, weiterhin Informationen und Kenntnisse bezüglich des 4impuls Vertriebssystems und deren Partner an Dritte weiterzugeben. Eine Beendigung der Tätigkeit ist dem Partner jederzeit möglich. Die Kündigung ist 4impuls schriftlich mitzuteilen. Nach einer Kündigung ist es dem ausscheidenden 4impuls‐Partner nach einer Sperrfrist von 12 Monaten möglich, sich erneut als 4impuls‐Partner anzumelden. Ein Einstieg mit der ehemaligen Position in der Vertriebsstruktur ist hierbei ausgeschlossen.
II) Die restliche Monats- oder Jahresgebühr für die Partner-Software wird nicht, auch nicht anteilig, zurück erstattet.
III) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere ein Verstoß gegen diese AGB.
§ 21 Tod eines Partners:
Im Falle des Todes eines 4impuls Partners geht sein Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf Antragsteller 2 oder seine Erben oder Treuhänder – sofern durch den Erblasser bestimmt – über. Mit den Erben muss innerhalb von 6 Monaten ein neuer Partnervertrag geschlossen werden. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Nach ungenutztem Verstreichen der 6 Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf 4impuls über.
§ 22 Umsatzsteuerregelung
Ist der 4impuls‐Partner Gewerbetreibender mit der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung, zahlt 4impuls die entsprechenden Provisionen inkl. der gesetzlichen MwSt. aus. Hierzu hat der 4impuls‐Partner seine Umsatzsteuer‐ID‐Nr. an 4impuls zu übermitteln und den im Downloadbereich erhältlichen Fragebogen zur Provisionsabrechnung ausgefüllt an 4impuls zu übersenden.
Des Weiteren hat der 4impuls‐Partner einen Nachweis über seine Steuernummer bzw. USt‐ID‐Nr an 4impuls zu übermitteln, da ohne diese Angaben keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden kann. Sollte 4impuls aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen bezüglich der Umsatzsteuerpflicht dazu verpflichtet sein, die Mehrwertsteuer vorheriger Nettoprovisionszahlungen an den Partner nachträglich zu überweisen, berechnet 4impuls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von mind. netto 50,- €.
§ Spam und unerlaubte Werbung
Es ist dem 4impuls‐Partner AUSDRÜCKLICH nicht gestattet, ungewünschte bzw. unaufgeforderte Emails oder Faxe (SPAM) zu versenden. 4impuls distanziert sich ausdrücklich von SPAM‐Emails/‐Faxen und übernimmt keine Haftung für seitens von 4impuls‐Partnern versandten SPAMs. Das gleiche gilt für Werbeschreiben und ‐maßnahmen jeglicher Art, die den Eindruck von Abwerbemaßnahmen erwecken bzw. erfüllen. 4impuls stellt eindeutig klar, dass derlei Aktionen seitens 4impuls weder akzeptiert, noch in irgendeiner Weise mit 4impuls in Verbindung zu bringen sind. Zuvor genannte Tätigkeiten können zur sofortigen Kündigung des Partners führen.
§ 23 Änderung der Geschäftsbedingungen:
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem 4impuls Partner bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 4impuls wird den Partner in der Benachrichtigung über die AGB Änderung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
§ 24 Sonstiges:
I) Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz von 4impuls.
II) Änderungen der Geschäfts- und Lieferbedingungen werden dem Partner bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 4impuls wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
III) Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.
IV) Medienanfragen sind direkt an die 4impuls OG weiterzuleiten und unter keinen Umständen selbst zu beantworten. Interviews über 4impuls oder Produkte von 4impuls dürfen von 4impuls-Partnern ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch 4impuls gegeben werden.
V) Der Gerichtsstand ist Österreich/Wien.
Wien, Jänner 2010
4impuls Geschäftsführung
Verhaltenskodex für selbständige 4impuls Partner:
Als selbständiger Partner der 4impuls OG versichere ich,
- dass ich während meiner Tätigkeit als Partner von 4impuls höflich, respektvoll, ehrlich und fair sein werde und mit meiner Tätigkeit für 4impuls den guten Ruf von 4impuls fördern werde
- dass ich meiner etwaigen Führungsverantwortung als Upline / Sponsor der Partner meiner Vertriebsorganisation (Downline) durch Schulung, Beistandsleistung und anderweitige Unterstützung der Partner nachkommen werde
- dass ich die Beziehung eines jeden Partners zu seiner Upline in der 4impuls Organisation anerkennen, nicht in diese eingreifen oder diese verändern werde
- dass ich keine geringschätzigen oder unwahren Behauptungen über andere Partner von 4impuls aufstellen oder äußern werde
- dass ich die Unternehmensrichtlinien nach besten Möglichkeiten, nicht nur wortgetreu, sondern auch im Sinne der Philosophie von 4impuls, einhalten werde
- dass ich keine Behauptungen über die Produkte von 4impuls aufstellen werde, die nicht in den offiziellen Publikationen von 4impuls enthalten sind
- dass ich das gemäß dem Vergütungsplan mögliche Einkommen nicht falsch darstellen werde
- dass ich nicht betrügerisch oder rechtswidrig handeln werde
- dass ich andere Unternehmen nicht verunglimpfen werde, um deren Partner als Partner abzuwerben
§ 1 Antragsstellung / Widerrufsrecht:
I) Die 4impuls OG, im folgenden Text “4impuls” genannt, erteilt, nach Erwerb eines Starter Sets eine Vertragspartnerschaft, die Berechtigung, Waren und Dienstleitungen von 4impuls zu Großhandelspreisen zu erwerben als auch nach den vorgegebenen Endkundenpreisen zu vertreiben. Die Registrierung des Partners erfolgt ausschließlich online. Die Erklärung zum Abschluss des Partnervertrages kann der Partner ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenüber 4impuls, Schuhfabrikgasse 17, 1230 Wien widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Absendung der Online Partnerregistrierung. Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs per Einschreiben. Es gilt das Datum des Poststempels.
II) Beim Antrag durch eine Kapitalgesellschaft (UG; GmbH; AG) sind zusätzlich zum Firmennamen auch die Namen der Geschäftsführer / Vorstände und Gesellschafter anzugeben. Des Weiteren ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs einzusenden.
III) Bei Personengesellschaften (GBR; OG; KG usw.) müssen alle Gesellschafter namentlich genannt werden.
IV) Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Jeder Antrag kann ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
V) Datenänderungen müssen online durch den Partner selbständig durchgeführt werden und bei Bedarf und auf Verlangen schriftlich nachgereicht werden.
§ 2 Rechtliche Stellung der Partner:
Der Partner kauft und verkauft Produkte von 4impuls in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Partner ist selbständig tätig und weder weisungsgebundener Mitarbeiter noch Auftragnehmer von 4impuls. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, im Geschäftsverkehr den Eindruck zu erwecken, für 4impuls tätig zu sein und von 4impuls abhängig oder weisungsgebunden zu sein. Er kümmert sich selbst um die zur selbständigen Ausübung seines Gewerbes notwendigen behördlichen Genehmigungen und um die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben. Er hat den Nachweis einer Gewerbeanmeldung zu führen. Für fachliche Informationen zur Beantragung eines eigenen Gewerbes empfehlen wir jedem Partner, VOR Abschluss einer Partnerschaft mit 4impuls einen Steuerberater aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Der Partner tritt alle Rechte der in das 4impuls System eingegebenen Kundendaten an 4impuls ab.
§ 3 Vertriebswege:
Sämtliche 4impuls Produkte sollen primär an Endverbraucher im Wege des 4impuls Direktvertriebssystems (Book‐Partys, Home‐Partys, Empfehlungen als auch durch den eigenen Online Shop, etc.) verpflichtend zu den in der Preisliste vorgegebenen Preisen verkauft werden. Der Vertrieb über eBay und ähnlichen Aktionsanbietern ist nicht gestattet.
§ 4 Internet-/ Partner-Software
I) Wir empfehlen allen Partnern DRINGEND, sich einen eigenen Internetzugang zuzulegen (sofern nicht bereits vorhanden), da die gesamte Kommunikation mit den Partnern über die 4impuls Partner-Software gesteuert wird. 4impuls stellt dort regelmäßig aktuelle Informationen über Produkte, Veranstaltungen und News zur Verfügung, versendet hierüber alle Abrechnungsdokumente (Rechnungen, Provisionen) und ermöglicht dem engagierten 4impuls‐Partner eine Vielzahl von Auswertungsoptionen bis hin zur sekundenaktuellen Anzeige seiner zu erwartenden Provisionen im jeweils aktuellen Monat. Wenn ein Geschäftspartner einen neuen Berater in sein Team aufnimmt, der z.B. keine Email‐Adresse hat, ist es seine Pflicht und Verantwortung, diesen neuen Berater informiert zu halten.
II) Wünscht ein Partner seine Informationen, Rechnungen oder Downlineberichte auf dem Postweg zu erhalten, berechnet 4impuls eine Bearbeitungs‐ und Portopauschale von € 5,00 pro Briefversand. Ein Kombinationsversand, z.B. mit Ware, ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
III) 4impuls bietet seinen Partnern eine Partner-Software inklusive personalisierter Website mit eigenem Shop System, personalisierter E-Mail und Webadresse (Subdomain) an, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Partner-Software gibt es in zwei Versionen (BASIC / PREMIUM). In den ersten zwei Monaten der Partnerschaft erhält der Partner einen kostenlosen Testzugang für die Partner-Software welcher nach Ablauf der Testzeit automatisch inaktiv geschalten wird. Nähere Infos hierzu erhalten Sie im „Infoblatt C“ als auch unter www.4impuls.com/infoportal.
IV) Dem Partner stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten der Partner-Software zur Verfügung: Überweisung, Kreditkarte und andere diverse Onlinezahlungsmöglichkeiten.
V) Die anfallenden Nutzungsgebühren für die 4impuls Partner-Software sind nicht Bestandteil der 4impuls Preisliste und es werden darauf keine Vermittlungsprovisionen ausgeschüttet oder sonstige Kopfprämien für erfolgreiche Neuwerbungen gezahlt.
§ 5 Werbung durch Partner:
I) Veröffentlichungen, Marketingmaterial, Werbung bzw. Inserate und Anzeigen jeder Art mit Ablichtungen von 4impuls Produkten, Grafiken oder Slogans und die Benutzung von eingetragenen Marken, wie z.B. des Firmenlogos oder anderer 4impuls spezifischer Eigennamen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung von 4impuls. Auch der Firmenname oder die Firmenwebseite von 4impuls darf nicht verwendet werden. Dies gilt auch für alle elektronischen Medien (eigene Internetadresse (URL), E-Mail, TV, Radio usw.). Die Verwendung von 4impuls oder Produktnamen in der Firma des Partners oder im Namen des Partners sind nicht gestattet. Auch bei einem Eintrag ins Telefonbuch oder Internetverzeichnisse darf nicht 4impuls genutzt werden.
II) Die Verwendung von individuellem, selbst erstelltem Werbematerial ist nur dann gestattet, wenn dies generell vor der Nutzung von 4impuls schriftlich genehmigt wurde. 4impuls legt äußersten Wert auf ein einheitliches Firmenbild (Corporate Identity), auf eine durch alle Partner vertretene Linie, um im Sinne aller Partner das Vertrauen der Endkunden zu festigen. Verfügbare und freigegebene 4impuls‐Graphiken werden im Downloadbereich für alle Geschäftspartner bereitgestellt.
III) Der 4impuls Partner trägt im Falle von Zusendungen jeglicher Art an 4impuls die dadurch entstehenden Portokosten.
IV) Die Internet Adresse (URL), die durch 4impuls vergeben wird, ist davon ausgenommen. Die Internet Adresse (URL) ist nicht der Firmenname des Partners und auch nicht im Eigentum des Partners.
V) Die Webseite von 4impuls darf nicht selbständig kopiert werden, wodurch der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um die 4impuls Webseite handelt. Medienanfragen sind direkt an 4impuls weiterzuleiten und nur nach schriftlicher Genehmigung selbst zu beantworten. Telefonanrufe darf der Partner nicht so entgegennehmen, dass der Eindruck erweckt wird, dass der Anrufer den Geschäftssitz oder ein Büro der Firma 4impuls erreicht hat.
§ 6 Vertrieb von andern Produkten:
I) Dem Partner ist die Tätigkeit in anderen Direktvertrieb, Network-Marketing bzw. MLM Unternehmen gestattet sowie Produkte und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu vertreiben, sofern es sich nicht um 4impuls Konkurrenzprodukte handelt. Der Vertrieb von 4impuls Konkurrenzprodukten ist verboten. Eine Zuwiderhandlung berechtigt 4impuls zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
II) Der 4impuls-Partner darf weder den Wettbewerber noch dessen Produkte oder Dienstleistungen durch unfaire Darstellungen oder Vergleiche in Misskredit bringen.
§ 7 Bestellung-/ Versand und Zahlungsverkehr:
I) Alle Bestellungen eines Partners müssen ausschließlich über die 4impuls Partner-Software erfolgen.
II) Die Bezahlung der Ware kann vom Partner Bar, per Überweisung, per Kreditkarte und diverser Onlinezahlungsmöglichkeiten im Voraus über die Partner-Software erfolgen. Eine Lieferung auf Rechnung ist 4impuls nicht möglich. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 4impuls.
III) Die Produktion der bestellten Ware erfolgt sofort nach Zahlungseingang, die Lieferung innerhalb von 14 Tagen unter Berechnung der üblichen Verpackungs- und Versandkosten der Standardversender Post AG, Deutsche Post, DHL, DPD o.a. Die Verpackungs- und Versandkosten dürfen an den Kunden weiterbelastet werden. Die Verpackungs- und Versandkosten müssen separat ausgewiesen werden. (siehe Infoblatt D)
VI) Bei evtl. Lieferengpässen behält sich 4impuls vor, Teillieferungen durchzuführen.
V) Zu jedem Einkauf bei 4impuls wird dem Partner eine Rechnung erstellt, die über die interne Partner-Software seitens des Partners jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden kann. Diese Rechnung ist vom 4impuls‐Partner auf Richtigkeit und die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen und ggfs. bei Unstimmigkeiten unverzüglich zu reklamieren.
§ 8 Reklamation und Umtausch:
I) Wir weisen ausdrücklich darauf hin das Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation individuell angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, vom Umtausch bzw. Neuproduktion nur bei Druckfehlern, die in unserem Verschuldensbereich liegen, möglich sind und hierfür laut Gesetz kein Widerrufsrecht besteht.
II) Der Partner verpflichtet sich, seine bestellte Ware direkt nach Erhalt der Lieferung auf Fehler und Vollständigkeit der Ware zu überprüfen. Eindeutig bzw. offensichtlich zu erkennende Fehler werden nach Ablauf von 3 Tagen nach Erhalt der Ware seitens 4impuls nicht mehr anerkannt. Reklamationen sind schriftlich (E-Mail/Fax oder Brief) und innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung bekannt zu geben. Wir sind bemüht, diese schnellstmöglich im Interesse unserer Partner und Kunden zu bearbeiten.
III) Wir behalten uns das Recht vor, (sinnvolle) Textkürzungen an der Widmung vorzunehmen, wenn der Platz im Widmungsfeld nicht ausreicht.
§ 9 Werben neuer Partner:
I) Wird ein neuer Partner geworben, so ist es die Pflicht der Upline, den Partner umfassend zu informieren. Insbesondere darüber, dass jeder Partner ein selbständiger Partner ist und in keinem festen Angestelltenverhältnis mit 4impuls steht. Der Partner darf sich nur „Selbstständiger Vertriebspartner/Partner“ oder „Unabhängiger Vertriebspartner/ Partner“ von 4impuls nennen.
II) Die Upline ist verantwortlich, den Partner umfassend zu schulen und zu betreuen. Die Upline muss die Fragen der Partner nach bestem Wissen und Gewissen beantworten. Zur Schulung des Partners durch die Upline gehört:
- Eintrag ins 4impuls System,
- Hinweis auf die AGB sowie Aushändigung der AGB,
- Schulung zur Nutzung des 4impuls Bestell- und Rechnungssystems,
- Hinweis auf die Zahlungsmodalitäten und
- die Erklärung des 4impuls Provisionsplans und des Karriereplans.
III) Vermittelt der Partner andere Partner, so erhält er für deren Einarbeitung, Schulung und Betreuung erfolgsabhängige Provisionen nach dem 4impuls Provisions– und Karriereplan .
IV) Bedingung für den Start der Partnerschaft ist der Kauf eines Starter-Sets von 4impuls. Der Versand des Starter-Sets erfolgt nach Systemeintragung und Zahlungseingang.
V) Dem Partner stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten des Starter-Sets zur Verfügung: Überweisung, Kreditkarte und andere diverse Onlinezahlungsmöglichkeiten.
§ 10 Partnerschutz für neugeworbene Partner:
Partnerschutz besteht nur dann, wenn der neu geworbene Partner online erfasst wurde. Bei der Anbahnung einer Partnerschaft ist der dokumentierte Erstkontakt und die ausführliche Erstberatung für die Zuteilung des Partners bindend.
§ 11 Wechsel der Upline:
Uplinewechsel sind nicht gewünscht und werden nicht unterstützt. Die Animierung anderer Partner zum Wechsel ist streng verboten und ein Kündigungsgrund.
§ 12 Einhaltung der Sponsorlinien:
I) Die Einhaltung der Sponsorlinien ist ein Grundsatz des Vertriebssystems von 4impuls und dient als unabdingbare Geschäftsgrundlage dem Schutz aller Partner. Demnach ist der Wechsel eines aktiven Partners in eine andere Linie nicht möglich. Partner und Ehepaare und/oder Familienmitglieder oder in ehe ähnlichen Verhältnissen lebende Partner können frühestens 12 Monate nach Beendigung ihrer Partnertätigkeit, d.h. letztes Rechnungsdatum und/oder letzte Provisionszahlung, neu vermittelt werden, es sei denn, sie werden durch denselben Sponsor vermittelt.
II) Sollte ein Partner versuchen, über einen Strohmann die Linie zu wechseln, führt dies zum Verlust der Partnerschaft. Sollte ein Partner versuchen über einen Strohmann, einem Ehepaare und/oder Familienmitglied oder in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner, oder eine Gesellschaft die Linie zu wechseln oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine solche Partnerschaft herbeiführen, führt dies zum Verlust der Partnerschaft.
III) Die gemeinschaftliche Tätigkeit von mehreren Familienmitgliedern in einer Linie ist möglich.
§ 13 Transfer/Verkauf einer Partnerschaft (Downline):
Der Verkauf einer 4impuls‐Position ist möglich, sofern der Käufer selbst noch kein 4impuls‐Partner ist. Der Verkäufer kann nach einer Sperrfrist von 12 Monaten erneut 4impuls‐Partner werden. Die Position ist ebenfalls vererbbar.
§ 14 Veranstaltungen:
Die von 4impuls-Partnern organisierten Seminare sind für alle 4impuls-Partner zu gleichen Konditionen zugänglich.
§ 15 Bildrechte:
Der Partner räumt 4impuls hiermit das ausschließliche unwiderrufliche räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzte Recht zur Nutzung solcher Abbildungen seiner Person ein, die von 4impuls auf 4impuls Veranstaltungen aufgenommen werden.
§ 16 Verrechnung von Forderungen:
I) 4impuls ist berechtigt, offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit angefallenen Bonus- bzw. Provisionsansprüchen des Partners zu verrechnen.
II) Der Partner erklärt sich seinerseits bereit, nicht mit Bonusansprüchen gegen Forderungen von 4impuls aufzurechnen. Der Partner ist verpflichtet, zu viel gezahlte Boni zurückzuzahlen.
III) Sollte 4impuls in Ausnahmefällen bestellte Waren nicht produzieren oder ausliefern können, erhält der Partner hierfür eine sofort einlösbare Gutschrift.
§ 17 Grundlage Provisions - & Bonusberechnung:
I) Alle Verkäufe sind bonusberechtigter Umsatz. Der Kauf / Verkauf von Werbematerialien, Verkaufshilfen, der Partner-Software und des Starter-Sets ist nicht bonusberechtigt.
II) Basis für die Bonusberechnung ist der Nettoverkaufspreis an den Partner.
§ 18 Provisions- & Bonusauszahlungen:
I) 4impuls‐Partner beziehen Provisionen vom ersten Tag aus allen Folge‐Bestellungen ihrer gesamten Downline (Ebenen 1‐6) und bei entsprechender Karriereposition zusätzlich Tiefen‐Provisionen. Diese Regelung bewirkt ein permanentes Wachstum der Downline eines jeden Partners und eine im Durchschnitt stetige Steigerung der Provision.
II) Alle getätigten Online Einkäufe des Kunden über den Online Web-Shop und die daraus entstandene Handelsspanne werden mit der monatlichen Provisionszahlung bis spätestens zum 25. des Folgemonats ausbezahlt.
III) Sollte es 4impuls aufgrund fehlender oder fehlerhafter Kontoinformationen nicht möglich sein, entsprechende Provisionen zu überweisen, berechnen wir für den Fall jeder Nachüberweisung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,- Euro.
IV) Jeder 4impuls‐Partner sollte daher aus eigenem Interesse seine Kontoverbindung innerhalb seiner webbasierten Partner-Software auf Richtigkeit kontrollieren. Bankdaten können NUR vom 4impuls‐Partner selbst online erfasst bzw. korrigiert werden, da 4impuls mündliche/schriftliche Übertragungsfehler ausschließen möchte.
V) Die Provisionszahlungen erfolgen durch 4impuls jeweils bis spätestens zum 25. des Folgemonats per Überweisung auf das vom 4impuls-Partner angegebene Konto.
VI) Nach Erwerb des Starter-Sets sind alle Partner seitens 4impuls keinerlei Verkaufs‐ bzw. Einkaufsverpflichtungen unterworfen. Der Partner ist zu keinem Mindestumsatz und zu keinen Mindestaktivitäten verpflichtet. Die Registrierung ist kostenlos und nach der Abnahme des Starter-Sets ist man sofort ein aktiver und provisionsberechtigter Geschäftspartner.
Jedem Partner sollte jedoch klar sein, dass ein funktionierendes Geschäft nur dann auf Dauer erfolgreich sein kann, wenn er sein eigenes Team strukturiert, informiert und motiviert hält. Das setzt neben einer regelmäßigen Information/Abstimmung mit der Unternehmenszentrale auch die Abwicklung eigener Verkäufe voraus, um in der Praxis zu bleiben und die Belange der Downline zu kennen.
VII) Der 4impuls ‐Partner kann Umfang, Zeitpunkt und Ort seiner Tätigkeit jederzeit selbst bestimmen.
VIII) 4impuls distanziert sich ausdrücklich von so genannten Schneeballsystemen, in denen z.B. durch Geldzahlungen ohne Warenfluss, Vertrieb von rein virtuellen Produkten (sogen. None‐Products) Umsätze generiert werden, ohne dass ein Partner später etwas dafür tun muss.
§ 19 Nichtbeachtung der AGB:
I) 4impuls behält sich vor, 4impuls‐Partnern die Berechtigung für die Partnertätigkeit und die damit verbundenen Provisionsansprüche bei groben Verstößen fristlos zu kündigen; hierzu zählen insbesondere unbeglichene Rechnungsbeträge, unseriöses Verhalten gegenüber 4impuls, anderen Partnern oder Kunden, Abwerbungsversuche, Falschaussagen gegenüber Dritten und der Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen.
II) Alle Schäden und Kosten durch den Vertragsverstoß sind 4impuls zu ersetzen. 4impuls ist berechtigt Vergütungen einzubehalten und mit den Kosten zu verrechnen.
§ 20 Kündigung:
I) Sollte ein Partner seine Tätigkeit mit dem Vertrieb von 4impuls Produkten beenden, ist es ihm nicht gestattet, weiterhin Informationen und Kenntnisse bezüglich des 4impuls Vertriebssystems und deren Partner an Dritte weiterzugeben. Eine Beendigung der Tätigkeit ist dem Partner jederzeit möglich. Die Kündigung ist 4impuls schriftlich mitzuteilen. Nach einer Kündigung ist es dem ausscheidenden 4impuls‐Partner nach einer Sperrfrist von 12 Monaten möglich, sich erneut als 4impuls‐Partner anzumelden. Ein Einstieg mit der ehemaligen Position in der Vertriebsstruktur ist hierbei ausgeschlossen.
II) Die restliche Monats- oder Jahresgebühr für die Partner-Software wird nicht, auch nicht anteilig, zurück erstattet.
III) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist insbesondere ein Verstoß gegen diese AGB.
§ 21 Tod eines Partners:
Im Falle des Todes eines 4impuls Partners geht sein Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf Antragsteller 2 oder seine Erben oder Treuhänder – sofern durch den Erblasser bestimmt – über. Mit den Erben muss innerhalb von 6 Monaten ein neuer Partnervertrag geschlossen werden. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Nach ungenutztem Verstreichen der 6 Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf 4impuls über.
§ 22 Umsatzsteuerregelung
Ist der 4impuls‐Partner Gewerbetreibender mit der Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung, zahlt 4impuls die entsprechenden Provisionen inkl. der gesetzlichen MwSt. aus. Hierzu hat der 4impuls‐Partner seine Umsatzsteuer‐ID‐Nr. an 4impuls zu übermitteln und den im Downloadbereich erhältlichen Fragebogen zur Provisionsabrechnung ausgefüllt an 4impuls zu übersenden.
Des Weiteren hat der 4impuls‐Partner einen Nachweis über seine Steuernummer bzw. USt‐ID‐Nr an 4impuls zu übermitteln, da ohne diese Angaben keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden kann. Sollte 4impuls aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen bezüglich der Umsatzsteuerpflicht dazu verpflichtet sein, die Mehrwertsteuer vorheriger Nettoprovisionszahlungen an den Partner nachträglich zu überweisen, berechnet 4impuls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von mind. netto 50,- €.
§ Spam und unerlaubte Werbung
Es ist dem 4impuls‐Partner AUSDRÜCKLICH nicht gestattet, ungewünschte bzw. unaufgeforderte Emails oder Faxe (SPAM) zu versenden. 4impuls distanziert sich ausdrücklich von SPAM‐Emails/‐Faxen und übernimmt keine Haftung für seitens von 4impuls‐Partnern versandten SPAMs. Das gleiche gilt für Werbeschreiben und ‐maßnahmen jeglicher Art, die den Eindruck von Abwerbemaßnahmen erwecken bzw. erfüllen. 4impuls stellt eindeutig klar, dass derlei Aktionen seitens 4impuls weder akzeptiert, noch in irgendeiner Weise mit 4impuls in Verbindung zu bringen sind. Zuvor genannte Tätigkeiten können zur sofortigen Kündigung des Partners führen.
§ 23 Änderung der Geschäftsbedingungen:
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem 4impuls Partner bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 4impuls wird den Partner in der Benachrichtigung über die AGB Änderung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
§ 24 Sonstiges:
I) Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz von 4impuls.
II) Änderungen der Geschäfts- und Lieferbedingungen werden dem Partner bekannt gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. 4impuls wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
III) Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend für Vertragslücken.
IV) Medienanfragen sind direkt an die 4impuls OG weiterzuleiten und unter keinen Umständen selbst zu beantworten. Interviews über 4impuls oder Produkte von 4impuls dürfen von 4impuls-Partnern ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch 4impuls gegeben werden.
V) Der Gerichtsstand ist Österreich/Wien.
Wien, Jänner 2010
4impuls Geschäftsführung